Köderprotokoll richtig führen — Pflicht-Felder nach TRGS 540
Welche Felder Ihr Köderprotokoll nach TRGS 540 enthalten muss: Wirkstoff, Aufwandmenge, Wetter, Maßnahme. Mit kostenloser Vorlage und Software-Vergleich.
Das Köderprotokoll ist das Kerndokument der Schädlingsbekämpfung. Die TRGS 540 verlangt seit 21.11.2025 explizit, welche Felder pro Eintrag vorliegen müssen. Wer hier Lücken hat, riskiert beim nächsten IFS-Audit eine Hauptabweichung.
Pflicht-Felder im Detail
Pro Köderstation und pro Kontrollgang muss erfasst sein:
- Datum + Uhrzeit der Kontrolle
- Köderstations-Nummer (eindeutig pro Objekt)
- Köderzustand: unverändert / angenagt / vollständig aufgefressen / verschimmelt / fehlt
- Wirkstoff (mit PT-Nummer und Bezug zu REACH Anhang XVII)
- Aufwandmenge in Gramm (bzw. bei Insektiziden in Milliliter)
- Wetter (außen): trocken / Regen / Schnee / Frost
- Maßnahme: keine / Köder erneuert / Köder gewechselt / Köderstation umgesetzt / Befall-Hotspot eskaliert
- Unterschrift / Anwender-Kennung
Die Sechs-Jahres-Aufbewahrungs-Frist gilt für jedes einzelne Köderprotokoll.
Aufwandmenge und Wetter — was die Norm wirklich verlangt
Das Aufwandmengen-Feld ist nicht optional. TRGS 540 koppelt die zulässige Höchstmenge an die Resistance-Management-Maßnahmen-Vorgabe (RMM) jedes Wirkstoffs. Wer zu viel ausbringt, riskiert eine Aufsichts-Beanstandung.
Das Wetter-Feld ist relevant, weil bei Regen ausgebrachte Köder schneller verwaschen werden und ein anderer Kontrollrhythmus angemessen ist.
Aufbewahrung und Retention
Die TRGS 540 verlangt eine sechs-jährige Aufbewahrung der Köderprotokolle (Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV). Bei IFS-Food-Kunden empfiehlt sich aus Pragmatik eine Aufbewahrung über die gesamte Vertragsdauer plus drei Jahre.
Excel-Vorlage vs. App — Vor- und Nachteile
Excel-Vorlage
- ✓ Schnell aufgesetzt
- ✗ Keine § TRGS 540 hinter jedem Feld
- ✗ Kein Norm-Update-Mechanismus
- ✗ Trend-Report manuell — 3-5 Stunden vor jedem Audit
- ✗ Keine Sechs-Jahres-Sachkunde-Erinnerung
- ✗ Kein Lageplan-Modul
App (SchädlingsDoku)
- ✓ § TRGS 540 hinter jedem Eintrag
- ✓ Automatisches Update bei TRGS-Fassungs-Wechsel
- ✓ One-Click-Trend-Report nach IFS Food 8 Kap. 4.13.7
- ✓ Sechs-Jahres-Sachkunde-Tracker
- ✓ Lageplan-Modul mit nummerierten Stationen
Mit SchädlingsDoku ein Klick statt 30 Minuten
Sie öffnen die Objekt-Akte, scannen die Köderstations-Nummer (per QR-Code), wählen aus der Wirkstoff-Datenbank, geben die Aufwandmenge ein, wählen Wetter aus der Dropdown — fertig. Der Eintrag bekommt automatisch den korrekten § TRGS-540-Verweis, geht in die Trend-Daten ein und wird sechs Jahre revisionssicher aufbewahrt.
TRGS-540-konform dokumentieren — ohne Excel-Klauberei
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