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IFS Food 8 Kap. 4.13 — Was der Auditor wirklich sehen will

IFS Food 8 ist seit Oktober 2024 verpflichtende Audit-Grundlage. Kap. 4.13 widmet sich der Schädlingsbekämpfung und enthält sieben Unterkapitel mit konkreten Dokumentations-Pflichten. Wir erklären, was die zentrale Trendanalyse (Kap. 4.13.7) verlangt und welche Dokumente der Auditor erwartet.

IFS Food 8 als Pflicht seit Oktober 2024

IFS Food 8 wurde im Oktober 2024 veröffentlicht und ist seit Mitte 2025 die verpflichtende Audit-Grundlage für alle IFS-Food-zertifizierten Lebensmittelbetriebe. Für externe Schädlingsbekämpfer und Eigen-Anwender bedeutet das: Die Doku muss IFS-Food-8-konform sein, sonst gibt es Hauptabweichungen beim Re-Audit Ihres Auftraggebers — und Sie verlieren den Vertrag.

Kap. 4.13 „Pest Control“ ist das relevanteste Kapitel für die Schädlingsbekämpfung. Es ist in sieben Unterkapitel gegliedert (4.13.1 bis 4.13.7), die alle abgedeckt sein müssen.

Kap. 4.13.2 — risiko-basiertes, dokumentiertes Programm

Das Schädlingsmonitoring-Programm muss schriftlich vorliegen, das betriebs-spezifische Risiko berücksichtigen und auf den aktuellen Stand der Technik verweisen. In Deutschland bedeutet das konkret die Referenzierung von:

  • TRGS 540 (für die Anwender-Doku der Schädlingsbekämpfer)
  • DIN 10523 (für die Betriebsstätten-Sicht)
  • Biozid-VO 528/2012 + ChemBiozidDV
  • HACCP-Konzept (Schädlingsmonitoring als PRP)

Kap. 4.13.3 — der benannte Pest-Control-Officer

Jeder Lebensmittelbetrieb muss eine namentlich benannte Person als Pest-Control-Officer (PCO) haben. Diese Person ist die Schnittstelle zwischen Lebensmittel-QM und dem externen Schädlingsbekämpfer. In der Praxis:

  • Häufig der QM-Manager oder Produktionsleiter
  • Schulungs-Nachweis in IPM-Grundlagen (Integrated Pest Management)
  • Kontaktdaten müssen im Schädlingsmonitoring-Programm hinterlegt sein
  • Bei Vertreterregelung muss eine zweite Person benannt sein

Kap. 4.13.7 — die Trendanalyse-Pflicht

Dies ist der zentrale Schmerz-Punkt für jeden Schädlingsbekämpfer. IFS Food 8 verlangt eine mindestens jährliche Trendanalyse mit:

  • Befund-Frequenz pro Köderstation über die letzten 12 Monate
  • Hotspot-Analyse — welche Bereiche zeigen wiederholt Befall?
  • Maßnahmen-Log mit Wirkstoff-Wechseln und IPM-Maßnahmen
  • Ableitung präventiver Maßnahmen für die nächste Periode

Ohne dieses Trend-Dokument hagelt es eine Hauptabweichung. Wer es in Excel erstellt, braucht 3-5 Stunden pro Audit-Vorbereitung. Wer es in einer Schädlings-Software hat, drückt einmal „Trend-Report exportieren“ und hat das PDF in 30 Sekunden.

Lageplan mit nummerierten Köderstationen

Pro Objekt erwartet der Auditor: einen Lageplan, jede Köderstation mit einer eindeutigen Nummer, klar im Plan verortet, Status (aktiv/inaktiv). Beim Begehungs-Rundgang möchte der Auditor die Nummer in der Realität wiederfinden und mit der Doku abgleichen. Tippfehler in der Köder-Nummerierung sind in der Praxis der häufigste Auditor-Findling.

BRC-Vergleich

BRC Global Standard for Food Safety Kap. 4.14 ist sehr ähnlich strukturiert. Wer IFS-Audit-Ready ist, ist meistens auch BRC-Audit-Ready — bis auf eine Nuance: BRC fordert ausdrücklich die schriftliche Begründung des Köderstations-Abstands (häufig 10 m außen, 4-6 m innen). IFS Food 8 verlangt das nur indirekt über das risiko-basierte Programm.

Audit-Vorbereitung in 5 Schritten

  1. Trend-Report (Kap. 4.13.7) als PDF exportieren — mit Hotspot-Karte und Maßnahmen-Log.
  2. Materialliste der letzten 12 Monate mit Wirkstoffen, PT-Nummern, Anhang-XVII-Flag und Verbrauchsmengen.
  3. Lageplan-PDF pro Objekt mit nummerierten Köderstationen.
  4. Sachkunde-Nachweise aller Mitarbeiter mit Sechs-Jahres-Erneuerungs-Frist.
  5. Pest-Control-Officer-Benennung beim Auftraggeber mit Schulungs-Nachweis.

Quellen + weiterführende Links

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